HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundsätze
Den Leistungen von „English Gardens" liegt die VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Form zugrunde.

2. Angebote
Die Firma English Gardens hält sich an Angebote vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

3. Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik.
Die Art und der Umfang der auszuführenden Leistung ergibt sich aus den vertraglichen Grundlagen in nachfolgender Aufstellung:
- das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers / Auftraggebers
- die AGB der Firma English Gardens

4. Vergütung
1. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den in Ziffer 3 genannten Vertragsgrundlagen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
2. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die Sozialabgaben und Steuern sowie die Preise für Baustoffe, Betriebsmittel, Pflanzen u. a. sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben, sofern zwischen Vertragsabschluss und Abnahme mehr als vier Monate liegen.
3. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Abnahme mehr als vier Monate liegen.
Die Vergütung für Dauerpflegeverträge wird jährlich neu bestimmt.

5. Ausführungsunterlagen
1. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o. ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
2. Leistungen hierzu, wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6. Fertigstellungsfristen
Die vorgesehenen Fertigstellungsfristen sind bei Vertragsabschluss gemeinsam festzulegen.

7. Materiallieferungen
Materiallieferungen, z.B. Pflanzen und Werkstoffe, ab einem Warenwert von 300€ sind gemäß den individuellen Vereinbarungen im Voraus zu zahlen.

8. Lagerplätze und Anschlüsse
Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Strom, Wasser u. ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wasser und Strom kann vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistungen erforderlicher Menge unentgeltlich entnommen werden.

9. Schlüssel
Zum Betreten der Grundstücke für Pflege- bzw. Bauarbeiten ist dem Auftragnehmer eine ausreichende Menge an Schlüsseln kostenfrei zu überlassen.

10. Maschinen/Geräte des Auftraggebers
Werden dem Auftragnehmer zu Pflege- bzw. Bauarbeiten Maschinen oder Geräte zur Nutzung überlassen (z.B. Rasenmäher), haftet der Auftragnehmer nicht für Defekte an diesen. Es sei denn, der Defekt trat durch die Arbeit des Auftragnehmers ein.

11. Abnahme
1. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen.
2. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren bekannt werden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.

12. Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
2. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen u. ä., die vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
3. Es wird keine Gewährleistung für Pflanzenschäden aufgrund höherer Gewalt oder falscher Pflege durch den Auftraggeber übernommen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Pflanzungen ein Jahr, wenn die richtige, pflanzenartabhängige Pflege ausgeführt wurde.
5. Für Leistungen, wie z.B. dem Herstellen von Pflasterungen, Pergolen, Zäunen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
6. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.
7. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt.
8. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten wegen der Gefahren der Arbeiten. Die diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung.

13. Abrechnung
1. Die zur Abrechnung der Leistungen und/oder Lieferungen erforderlichen Feststellungen (Aufmaße o. Ä.) sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen.
2. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende, Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
3. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendungen erhoben hat.

14. Zahlung
1. Abschlagszahlungen sind durch den Auftraggeber auf Anforderung des Auftragnehmers, gemäß den individuellen Vereinbarungen, zu leisten. Forderungen sind jedoch auf den jeweiligen Stand der erbrachten Leistung beschränkt. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen 5 Werktagen, werden die Arbeiten ohne Ankündigung bis zur Rechnungsbegleichung eingestellt.
2. Das Zahlungsziel für Schlusszahlungen beträgt 14 Tage. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, so ist der Auftragnehmer berechtigt Mahnkosten in Höhe von 2,50€ geltend zu machen.
3. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu.
5. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Pläne, Lieferungen, Baustoffe und Pflanzen Eigentum des Auftragnehmers.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebsitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder Landgericht, sofern Auftraggeber und Auftragnehmer Vollkaufleute im Sinne des Gesetzes sind.

17. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages und/oder der Vertragsgrundlagen insbesondere der AGB der Firma English Gardens, sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

18. Nichtigkeit
Falls Bestimmungen oder Teile der Verträge oder Vertragsgrundlagen nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

Dresden, 01/09/2004; English Gardens